LFM Landesanstalt für Medien

In einem uns zugetragenen laufenden Verfahren der LFM (Landesanstalt für Medien, NRW) gibt sich diese Firma als Amt / Aufsicht / Behörde aus. In konkret einem Schreiben geht es im Betreff um „Vollzug“ des Medienschutz Staatsvertrages (JMStV), dort:
Anhörung zu einem Telemedienangebot…“

Vorab sei festzuhalten, dass es sich bei dieser, dem Anschein nach öffentlichen Behörde, um schlicht und ergreifend eine Firma handelt, welche unter der D-U-N-S Nummer 340659959 auch als Firma eingertragen ist. Natürlich kommen solche Briefe mit einer „förmlichen Zustellung“, dies soll die vermeintliche „Hoheitlichkeit“ unterstreichen.

Selbstverständlich ist es unser Bestreben, diese Firma nunmehr zur Verantwortung zu ziehen, wennmöglich sogar öffentlich zur Strecke zu bringen. Aus diesem Grund werden wir hier ein öffentliches Verfahren anstreben sowie publizieren und würden es begrüßen, wenn sich die Firma LFM bzw. deren übergeordnete Entitäten zu dieser Sache einlassen und die Fortführung dieses „Verfahrens“ weiter betreiben. Selbstverständlich sollte auf gar keinen Fall das von der LFM verwendete Aktenzeichen in einem Antwortschreiben verwendet werden, da dies bereits schon so eingeordnet werden könnte, als wenn deren AGB’s akzeptiert seien. Demnach ein eigenes Aktenzeichen verwenden und somit die Möglichkeit erschaffen, eigene AGB’s ins „Spiel“ zu bringen.

Unter anderem heißt es in dem Schreiben: „Von der abschließeneden Entscheidung der KJM über die Beseitigung des Verstoßes erforderliche Maßnahmen gem. § 20 Abs. 4 JmStV in Verbindung mit § 59 Abs. 3 Rundfunkstaatsvertrag (RStV), in der Fassung des fünfzehnten Staatsvertrages zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (15. Rundfunkstaatsvertrag) vom 13.12.2011 (GV. NRW.S.675), insbesondere der Untersagung des Angebotes, geben wir Ihnen hiermit Gelegenheit, zu dem o.g. Sachverhalt Stellung zu nehmen. Angemerkt sei dabei, dass die sog. KJM noch gar nicht vorstellig wurde. Demnach ist davon auszugehen, dass die „LFM“ eine „Inkassobude“ der KJM ist.

Sichtungstag: DATUM —> Präsenzprüfung

Hier wird in einer wahrhaftig beeindruckenden Art und Weise der Einruck vermittelt, es handele sich um eine, möglicherweise sogar „strafrechtliche Behörde“.

Ebenso ist dies selbstverständlich nichts anderes als ein Einschüchterungsversuch auf Grundlage eines Staatsvertrages, der im 3. Reich eingebracht wurde und bis heute der Versuch unternommen wird, Gesetze aus dem Nazi Regime durchzusetzen, obglich dies in keinster Weise zulässig ist. Jedoch sehen wir hier derzeitig noch keinen juristischen Ansatz, jedenfalls nicht in dieser Angelegenheit.

In diesem konkreten Fall liegen mehrere Betrugsdelikte seitens der LFM vor, zumal es sich bei der LFM um eine Firma handelt (vgl. http://www.upik.de, DUNS Nummmer: 331481465), ebenso wie die Bundesrepublik Deutschland seit 1949 zu keinen Zeitpunkt ein souveräner Staat gewesen ist (siehe Beitragsvideos Dr. Wolfgang Schäuble, diverse Schriftstücke, NOVERTIS etc.). Das gesamte Erscheinungsbild sowie der Auftritt ist schon bemerkenswert, für jemanden, der den Sachverhalt nicht oder kaum nachvollziehen kann.

Gerne arbeiten diese Firmen mit Begriffen, wie: förmlichen Zustellung, abschließeneden Entscheidung, erforderliche Maßnahmen, Untersagung des Angebotes, geben wir Ihnen hiermit Gelegenheit, Präsenzprüfung, etc.

Wir haben demnach angemessen reagiert und ebenso Maßnahmen gegen den Unterzeichner des Schreibens persönlich sowie der LFM angekündigt, die wir auch durchsetzen werden und zwar auf der internationalen Ebene. Es befassen sich aktuell zwei befreundete Rechtsanwälte (Verfassungsrechtler / IT Rechtler) mit diesem Fall.

Selbstverständlich halten wir Sie auf dem Laufenden und werden, nach Abschluß dieses Verfahrens, sämtliche Dokumente veröffentlichen. Wir hoffen, daß die LFM hier weiter tätig wird, damit wir öffentlich weitere Beweise dafür bringen können, dass es sich bei dieser Art der „Ämter“ bzw. „Behörden“ auf gar keinen Fall um Ämter bzw. Behörden mit hoheitlichen Rechten handelt. Spannend wird es dann, wenn sowohl der Unterzeichner der Schreiben als auch die LFM selbst in die internationalen Schuldnerveichnisse eingetragen werden, denn nichts ist effizienter, als eine Lernerfahrung, welche wir dem Unterzeichner der Schreiben dort beibringen möchten und auch werden. Aus diesem Grund würden wir es wahrlich begrüßen, ein solches Verfahren mal endlich zum Abschluß bringen zu können, um solche Mißstände in der Verwaltungsgesellschaft Bundesrepublik Deutschland öffentlich machen zu können.

Wir haben ein weiteres, wahrhaftig vernichtenedes Indiz, um diese „Landesanstalt für Medien“ zur Strecke zu bringen; diesen Paukenschlag möchten wir jedoch gerne zu einem Zeitpunkt publizieren, wenn auch andere Medienverterer zugegen sind und während eines möglichen Verfahrens in dieser Sache selbst in Anwendung bringen.

Im Anschluß an dieses Verfahren werden wir sämtliche Korrespondenz sowie möglich Urteile im Orginial öffentlich machen und zwar auf Webseiten, die in dieser Vielzahl seitens dieser „Behörden“ nicht mehr unter Kontolle zu bekommen sein werden. Wie die LFM auf ihrer Webseite schon ganz richtig erkannt hat, gibt es Wege, Webseiten so zu veröffentlichen, dass diese Stellen keinerlei Einfluß auf deren Inhalte haben. Es ist an der Zeit, dem „System“ aufzuzeigen, dass es auch Möglichkeiten und Maßnahmen gibt, dem entgegenzutreten und vor allem so, dass es merklich weh tut. Dies können vor allem Spezialisten, welche sich in dem Medium Internet sowie dem internationalem Recht auskennen und die erforderlichen Maßnahmen auch voll ausschöpfen.

P.S
Bislang hat sich die LFM (Stand: 18. Februar 2015) zu dieser Sache bedauerlicherweise nicht weiter eingelassen. Wenn diese Angelegenheit doch so wichtig ist, wie sie es in ihrem Anliegen darstellen, ist es schon iritierend, dass keine weiteren Aktivitäten mehr stattfinden. Demnach ist als Zwischenergebnis zunächst festzustellen, dass diese „Firmen“ einfach nicht mehr antworten, wenn es denen zu „heiss“ wird. Wir sind jedoch noch ein wenig optimistisch, dass ggf. doch noch was kommt.

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