Archiv der Kategorie: Die Deutschland Lüge

Die Souveränität der BRiD in Kurzform.

Immer häufiger wird die Frage gestellt, ob es sich bei der Bundesrepublik in Deutschland –>> BRiD um einen souveränen Staat handelt oder nicht. Es gibt natürlich die Möglichkeit, sämtliche geschichtlichen Ereignisse aufzurollen, komplizierte Rechtstexte zu lesen und nach diversen Firmenkonstrukten zu ermitteln.

Die jedoch simpelste aller Antworten ist folgende:

Der Belagerungszustand wurde im Juli 1914 mit Ausbruch des 1. Weltkrieges entsprechend der Reichsverfassung von 1871 proklamiert und ist bis zum heutigen Tag nicht zurückgenommen worden. Auch nicht von den nachfolgenden Mandatsregierungen, die es in Deutschland gegeben hat. Ob es die Weimarer Reichsregierung war, Adolf Hitler im 3. Reich oder die nachfolgenden Regierungen der Bundesrepublik in Deutschland. Damit hat sich das Thema Souveränität für die BRiD erledigt; sie ist es nicht.

Belagerungszustand bedeutet immer die Einschränkung von Souveränitätsrechten.

Etwas komplexer wird es jetzt hier:

Hingegen sind die Amerikaner (USA) in einer viel besseren Tradition. Der Kriegszustand des Bürgerkrieges von 1861 – 1865 ist bis zum heutigen Tag nicht aufgehoben. Dieser Zustand ist mehrfach aufgehoben und wieder in Kraft gesetzt worden (<20). Und damit sind die USA ebenfalls nicht souverän. Der Beweis dafür ist, daß die USA bis heute über Executive Order des amerikanischen Präsidenten geführt werden. Und das ist Kriegsrecht. Der Rest ist Showprogramm fürs Volk. Die Firma Deutscher Bundestag / Bundesrepublik Deutschland erreicht man im Übrigen unter diesen Link: Firma Deutscher Bundestag

“Deutschland wird nicht mit dem Ziel der Befreiung besetzt, sondern als eine besiegte feindliche Nation zur Durchsetzung alliierter Interessen.” Amerikanische Regierungsanweisung ICG 1067, April 1945 (vgl. “Welt” vom 4. Juli 1994).

Am Tag des Besuchs von Präsident Obama in Ramstein (Juni 2009) – sprach er vor amerikanischen Soldaten “Germany is an occupied country and it will stay that way.”

übersetzt:
Deutschland ist ein besetztes Land und es wird auch so bleiben.

Am selben Abend wurden Ausschnitte seiner Rede in ARD / ZDF gesendet. http://www.verband-deutscher-soldaten.de/index.php?option=com_content&view=article&id=115:des-ganzen-deutschlands-glueck-und-heil&catid=40:soldat-im-volk&Itemid=68

deutschland-besetztes-land-obama-rede-ramstein-2009

Eine Verfassung ist das Bindeglied von Staat und Staatsvolk ( ohne Staatsvolk gib es keinen Staat ) und legt die Rechte und Pflichten fest! Da es für die Bewohner des Bundesgebietes keine Verfassung gibt, existiert auch keine Bindung und damit keine Möglichkeit, irgendeine Handlung in der BRD zu legitimieren => genau hier unterscheiden sich Personalverband und Staat.

Grundgesetz Artikel 23 alte Fassung – neue Fassung

Grundgesetz Artikel 23 alte Fassung – neue Fassung:

Artikel 23 Grundgesetz (GG) (Geltungsbereich) – Fassung bis 3. Oktober 1990:

Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Nieder­sachsen, Nord­rhein-West­falen, Rhein­land-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württem­berg-Baden und Württem­berg-Hohen­zollern. In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.

Artikel 23 — 3. Oktober 1990 bis 1992 — (aufgehoben)

Artikel 23 Grundgesetz (GG) (Europäische Union) – Fassung von 1992:

(1) Zur Verwirklichung eines vereinten Europas wirkt die Bundes­republik Deutschland bei der Entwicklung der Europäischen Union mit, die demokratischen, rechts­staatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen und dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist und einen diesem Grundgesetz im wesentlichen vergleichbaren Grund­rechts­schutz gewährleistet. Der Bund kann hierzu durch Gesetz mit Zustimmung des Bundesrates Hoheits­rechte übertragen. Für die Begründung der Europäischen Union sowie für Änderungen ihrer vertraglichen Grundlagen und vergleichbare Regelungen, durch die dieses Grundgesetz seinem Inhalt nach geändert oder ergänzt wird oder solche Änderungen oder Ergänzungen ermöglicht werden, gilt Artikel 79 Abs. 2 und 3.
(2) In Angelegenheiten der Europäischen Union wirken der Bundestag und durch den Bundesrat die Länder mit. Die Bundes­regierung hat den Bundestag und den Bundesrat umfassend und zum frühest­möglichen Zeitpunkt zu unterrichten.
(3) Die Bundesregierung gibt dem Bundestag Gelegenheit zur Stellung­nahme vor ihrer Mitwirkung an Recht­setzungs­akten der Europäischen Union. Die Bundes­regierung berücksichtigt die Stellung­nahme des Bundestages bei den Verhandlungen. Das Nähere regelt ein Gesetz.
(4) Der Bundesrat ist an der Willens­bildung des Bundes zu beteiligen, soweit er an einer entsprechenden inner­staat­lichen Maßnahme mitzuwirken hätte oder soweit die Länder inner­staat­lich zuständig wären.
(5) Soweit in einem Bereich ausschließlicher Zuständigkeiten des Bundes Interessen der Länder berührt sind oder soweit im übrigen der Bund das Recht zur Gesetzgebung hat, berücksichtigt die Bundes­regierung die Stellung­nahme des Bundesrates. Wenn im Schwerpunkt Gesetz­gebungs­befugnisse der Länder, die Einrichtung ihrer Behörden oder ihre Verwaltungs­verfahren betroffen sind, ist bei der Willensbildung des Bundes insoweit die Auffassung des Bundesrates maßgeblich zu berücksichtigen; dabei ist die gesamt­staatliche Verantwortung des Bundes zu wahren. In Angelegenheiten, die zu Ausgaben­erhöhungen oder Einnahme­minderungen für den Bund führen können, ist die Zustimmung der Bundes­regierung erforderlich.
(6) Wenn im Schwerpunkt ausschließliche Gesetz­gebungs­befugnisse der Länder auf den Gebieten der schulischen Bildung, der Kultur oder des Rundfunks betroffen sind, wird die Wahrnehmung der Rechte, die der Bundes­republik Deutschland als Mitgliedstaat der Europäischen Union zustehen, vom Bund auf einen vom Bundesrat benannten Vertreter der Länder übertragen. Die Wahrnehmung der Rechte erfolgt unter Beteiligung und in Abstimmung mit der Bundes­regierung; dabei ist die gesamt­staatliche Verantwortung des Bundes zu wahren.
(7) Das Nähere zu den Absätzen 4 bis 6 regelt ein Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf.

Ergebnis / Fazit:

Das Grundgesetz wurde unwirksam gemacht.
Jedes Gesetz braucht für seine Wirksamkeit einen Geltungsbereich. Durch die Aufhebung des Artikel 23 GG wurde das Grundgesetz juristisch gesehen unwirksam, weil für die Wirksamkeit der Geltungs­bereich fehlt.

Das Bundesverfassungsgericht hat einmal festgestellt, dass Urteile, die außerhalb des Geltungs­bereichs des Art. 23 GG gefällt wurden, absolut ungültig sind.

Artikel 23 GG wurde überdeckt.
Üblich ist in der Gesetzgebung, dass bei aufgehobenen Paragraphen ein „(entfallen)“ oder „(aufgehoben)“ gesetzt wird und neue Paragraphen mit neuer Nummer angefügt werden, gegebenfalls mit angehängten Kleinbuchstaben. Mit dem Europa-Artikel wird der alte Artikel 23 „überdeckt“, wer eine neue Version des Grundgesetzes in Händen hält, findet keinen Hinweis auf den aufgehobenen Artikel 23.

Widersprüchlichkeit des Grundgesetzes:
Das Kuriose an der Aufhebung des Artikels 23 im Grundgesetz ist, dass nun Artikel 144 Absatz 2 GG explizit Bezug auf einen nicht mehr existenten Artikel nimmt:

Artikel 144
(2) Soweit die Anwendung dieses Grundgesetzes in einem der in Artikel 23 aufgeführten Länder oder in einem Teile eines dieser Länder Beschränkungen unterliegt, hat das Land oder der Teil des Landes das Recht, gemäß Artikel 38 Vertreter in den Bundestag und gemäß Artikel 50 Vertreter in den Bundesrat zu entsenden.

Verwirrung bezüglich des Einigungsvertrages:
Die Sache mit dem Artikels 23 hat es wirklich in sich. Wer sich kritisch damit beschäftigt, wird für gewöhnlich in die rechtsextreme Ecke gestellt und wahlweise ein Verschwörungs­theoretiker oder Reichsbürger[4] genannt. Um die Verwirrung bezüglich des Einigungsvertrages anschaulich zu machen folgt nachstehend ein Auszug einer der WikiMANNia-Redaktion unbekannten Webseite:

Zitat:

«Als ich meinen Personalausweis erneuern sollte, fragte ich bei der zuständigen Behörde warum unter Staatsangehörigkeit „DEUTSCH“ steht. Die Antwort des leitenden Verwaltungsbeamten: „Solange Sie nicht einen gegenteiligen Nachweis erbringen, sind Sie Deutscher. Ihr Alter beträgt mehr als 16 Jahre und Sie leben in der Gemeinde … [blablabla]“ […]

Mir liegt der „Einigungsvertrag“ vor, der am 28. September 1990 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde. Dort heißt es im Kapitel 1 „Wirkung des Beitritts“:

„(1) Mit dem Wirksamwerden des Beitritts der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 23 des Grundgesetzes am 3. Oktober 1990 werden die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen Länder der Bundesrepublik Deutschland…“

Mir liegt das „Verfassungsgesetz zur Bildung von Ländern in der Deutschen Demokratischen Republik“ vor, veröffentlicht im Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik am 14. August 1990. Dort heißt es unter Punkt 1:

„Mit Wirkung vom 14. Oktober 1990 werden in der DDR folgende Länder gebildet:
Mecklenburg Vorpommern durch Zusammenlegung der Bezirks­territorien Neubrandenburg, Rostock und Schwerin…“ [5]

Mir liegt ein Auszug des Grundgesetzes vom Oktober 1990 vor. Dort heißt es unter Artikel 23 „aufgehoben“.

Der Artikel 23 des Grundgesetzes, auf den sich der Einigungsvertrag bezieht, existierte zu dem fraglichen Zeitpunkt gar nicht. Er war „aufgehoben“.

In dem aufgehobenen Artikel war der Geltungsbereich des Grundgesetzes benannt, wie man unschwer erkennen kann:

Art. 23 GG: „Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern…“

Holger Fröhner beschreibt in seinem [Buch] „Die Jahrhundertlüge“ die rechtlichen Folgen dieser Streichung:

[…] Nachweislich ist seit der Streichung des Artikel 23 a.F. „Grundgesetz“ eben dieser Paragraph am 31. August 1990, dem Tag der Unterzeichnung des „Einigungs­vertrages“, nicht mehr existent gewesen, da er am 17.07.1990 gestrichen wurde. Damit kann der Paragraph 1 des „Einigungsvertrages“ (Beitritt gemäß Art. 23 a.F. „GG“) wohl kaum umsetzbar gewesen sein.
Das „Grundgesetz“, das seinerseits ebenfalls nie ratifiziert worden ist (!) und nur durch „faktische Unterwerfung“ eine Art Gewohnheitsrecht in der „BRD“ wurde (vgl. Prof. Dr. Carlo Schmid in seiner Rede im Parlamentarischen Rat vom 8. September 1948), kann aber als „Ersatz­verfassung“ nicht auf eine selbst ausdrücklich vorgenommene räumliche Definition seines Geltungsbereichs (wie im alten Art. 23) verzichten. Als ranghöchstes Recht hat es diese grundlegenden Bestimmungen selbst zu treffen! Dies ist derzeit nicht mehr der Fall und somit ist die vermeintliche „BRD“ nur noch eine nichtstaatliche Organisation.» – Hervorhebungen im Original.

Der letzte Satz ist eine persönliche Wertung des Herrn Fröhner. Es soll jedoch erlaubt sein, auf den merkwürdigen Umstand hinzuweisen, wie hier in einem Bereich von so herausragender Bedeutung für die gesamte Nation dermaßen „gepfuscht“ wurde, wo doch andererseits in diesem Land einfache Falschparker und Geschwindig­keits­übertreter gnadenlos verfolgt werden. Die Argumentations­keule „Reichsbürger“ liegt hier nur knapp unterhalb der Keule „Holocaust­leugner“. Auch ist die Vehemenz und Aggressivität der Abwehr­reaktion außergewöhnlich übertrieben. Wenn es jedoch um Kritik an China, Russland oder den Iran geht, ist man gar nicht so pingelig.

Wikipedia schreibt in seinem Artikel Ländereinführungsgesetz:

„Ursprünglich sollte das Gesetz erst am 14. Oktober in Kraft treten, dieser Termin wurde jedoch durch den Einigungsvertrag auf den 3. Oktober 1990 und damit das Datum der Wieder­vereinigung vorgezogen.“

Für gewöhnlich ist das Vordatieren von Verträgen, Berechtigungen oder amtlichen Dokumenten als Urkundenfälschung zu bewerten. Man kann nicht mal so eben einen Versicherungsvertrag vordatieren, weil einem das Haus einen Tag vor Inkrafttreten des Versicherungs­schutzes abbrennt. Für Politiker hingegen scheint es kein Problem zu sein, dem Volk, mithin der eigentliche Souverän in einer Demokratie, das Fell über die Ohren zu ziehen.

Das eigentlich Spannende an der Sache ist, dass Wikipedia für die Rechtfertigung als Quelle eine „KRR“-FAQ angibt.[7][8] Das ist eine Art Anti-„Reichsbürger“-Seite oder „Reichsbürger“-Widerlegungs-Seite – und jetzt kommts – ohne Impressum. Gerade dies – fehlendes Impressum – wird von Wikpedia-Aktivisten als Anlass genommen, WikiMANNia als „illegal“ zu bezeichnen und Wikipedia-intern auf eine so genannte Blacklist zu setzen.[9] Die Blacklist ist eine Sammlung von Internet­seiten, auf die innerhalb Wikipedia nicht verlinkt werden darf.

Die WikiMANNia-Redaktion bewertet die Kontroversen bezüglich des Artikels 23 nicht. Sie dokumentiert lediglich, worin die Verwirrung bezüglich des Einigungsvertrages und des Artikels 23 besteht.

Ist der Euro ungültig?

Der EURO ist weder gesetzliches Zahlungsmittel noch Währung, sondern nur noch „öffentliches Zahlungsmittel“, das keinem Annahmezwang unterliegt! – Der EURO ist in der „BRD“ und in Berlin nach den immer noch geltenden SHAEF-Gesetzen der alliierten Siegermächte rechtswidrig und gesetzwidrig.
Geld als Tauschmittel wird von einem souveränen (!) Staat per Gesetz (Verfassung) zum Zahlungsmittel in seinem geltenden Währungsraum bestimmt und damit zum „gesetzlichen Zahlungsmittel mit Annahmezwang“. Der Annahmezwang besteht darin, daß jeder, der sich in dem betreffenden Währungsraum bewegt, dieses offizielle Zahlungsmittel im Austausch für seine Waren und Dienstleistungen oder geldwerten Forderungen gegenüber Dritten annehmen muß. (Das schließt aber rechtlich nicht aus, daß er jedes andere Tauschmittel annehmen kann und darf! In privaten Verträgen kann und darf nach Vereinbarung jedes Zahlungsmittel benutzt werden; nur Steuern, Abgaben und Gebühren müssen mit dem gesetzlichen Zahlungsmittel geleistet werden. Diese Tatsache ist für den Aufbau eines privaten Geld-Systems auf Gold und Silber als zivile Notwehr nach GG Art. 20 Abs. 4 sehr wichtig! Eine Währung ist die Geldart, die ein souveräner (!) Staat als gesetzliches Zahlungsmittel für sein Hoheitsgebiet bestimmt hat. Der Währungsraum entspricht dem Hoheitsgebiet des souveränen Staates, für das die betr. Geldart gesetzlich/amtlich festgelegt ist.

Das im Auftrag eines Staates herausgegebene Geld ist nach international geltendem Völkerrecht eine Öffentliche Einrichtung, ein Öffentliches Gut – und zwar „Gesetzliches Zahlungsmittel für alle Schulden, öffentliche und private“. Eine Banknote ist nach dem Völkerrecht ein Schuldschein eines Staates, ein öffentlich-rechtlicher Schuldschein. Das internationale Recht (Legal Tender Laws) sieht vor, daß auf jeder Banknote gewisse Merkmale/Kennzeichen aufgebracht sein müssen: das Wort „Banknote“, Ausgabestelle mit Ort und Datum, Unterschrift des Bankpräsidenten und der rechtliche Hinweis, daß das Nachmachen/Fälschen und In-Verkehr-Bringen des nachgemachten Geldes strafbar ist. Nichts davon findet sich auf den EURO-Scheinen; es gibt lediglich ein © („Copyright“) am oberen Rand der Vorderseite. Der EURO ist weder gesetzliches Zahlungsmittel noch Währung, sondern nur noch „öffentliches Zahlungsmittel“, das keinem Annahmezwang mehr unterliegt!

(Auch war das besatzungsrechtliche Provisorium „BRD“, wie auch die „DDR“, nie ein souveräner Staat. Zudem wurden beide bei den Pariser „Zwei-Plus-Vier-Verhandlungen“ am 17. 07. 1990 per 18. 07. 1990 durch die Alliierten aufgelöst [die „BRD“ durch U.S.-Außenminister Baker III, die „DDR“ durch UdSSR-Außenminister Schwewardnadse] und Art. 23 GG [Geltungsbereich des GG] aufgehoben und dann gestrichen. Die „BRD“ ist völkerrechtlich mit dem 29. 09. 1990 mit Eintritt der Rechtswirksamkeit dieser Verträge de jure erloschen und seitdem nicht mehr existent!)

„Unterdessen bestätigte die Europäische Zentralbank (EZB), daß die »Unterschrift« ihres Präsidenten Wim Duisenberg auf den Euro-Scheinen alt ist. Laut dem niederländischen »Telegraph« ist es die Signatur auf dem 1982 herausgegebenen 50-Gulden-Schein. Ein Sprecher der niederländischen Zentralbank bestätigte, daß für den Euro-Schein die Druckvorlagen von damals verwendet wurden. Duisenberg war zu dieser Zeit Chef der niederländischen Zentralbank.“

(Pressemitteilung der dpa [Deutsche Presse Agentur] vom 4. Januar 2002; zitiert nach Antonio M. Dorado, Das Märchen vom gerechten und freien Staat!, Argo-Verlag, Marktoberdorf 2008, S. 79)

Ein Vertrag, ein Gerichtsurteil und eine Banknote ohne Original-Unterschrift sind rechtsungültig!

Nicht genug damit: Der EURO ist in der „BRD“ und in Berlin nach den immer noch geltenden SHAEF-Gesetzen (Supreme Headquarter Allied Expeditionary Forces: Oberbefehl der Alliierten Expeditions-Streitkräfte) der alliierten Siegermächte unter dem Diktat der U.S.A. rechtswidrig und gesetzwidrig. Nach SHAEF-Gesetz Nr. 61 der U.S.A. vom 20. 06. 1948 (Amtsblatt der U.S.-Militär-Regierung für Deutschland, Ausgabe J, S. 10) und Nr. 67 der U.S.A. vom 20. 03. 1949 (Amtsblatt U.S.-Militär-Regierung für Deutschland, Ausg. O, S. 5) ist die Deutsche Mark [DM] nach wie vor alleiniges gesetzliches Zahlungsmittel für Deutschland und Berlin (das nach wie vor nichts mit der „BRD“ zu tun hat! Siehe BK/O (51)56 vom 8. Oktober 1951 [1994 von Bundestag u. Bundesrat bestätigt] und „Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in Bezug auf Berlin“ vom 25. 09. 1990, BGBl. 1990, Teil II, S. 1274 ff, u. BGBl. 1994, Teil II, S. 40 ff., sowie „Vereinbarung zu dem Vertrag über die Beziehungen der BRD und den Drei Mächten“ vom 27./28. 09. 1990, BGBl. 1990, II, S. 1386)! Alternativ darf mit U.S.-Dollar im Kurs 2:1 bezahlt werden.

„Die von den Alliierten erlassenen Gesetze und Verordnungen sind auf Grund der Regelung im so genannten »Überleitungsvertrag« von 1952, der eine völkerrechtliche Vereinbarung zwischen der »BRD« und den Alliierten darstellt, weitgehend in Kraft. Dies wurde auch in den Verträgen, die zur deutschen »Wiedervereinigung« mit den Siegermächten geschlossen wurden, bestätigt [sic!].“ (Mitteilung des Regierungsdirektors Sucheisen der bayrischen Staatsregierung vom 21. August 2002; zitiert nach Antonio M. Dorado, Das Märchen…, a. a. O., S. 82; Anm. u. Hbg.. d. d. Verf.)

Nach der Berliner Kommandantur/Ordnung BK/O 47(50) vom 21. Februar 1947 wäre für die Euro-Einführung am 1. Januar 2002 eine schriftliche Genehmigung der Militärregierung erforderlich gewesen, die aber nie erteilt worden ist. Die U.S.A. als Hauptsiegermacht hat vielmehr im Jahre 1990 die Bürgschaft für die Deutsche Mark zurückgezogen und der Einführung der „neuen“ Deutschen Mark nach der sogenannten (völkerrechtlich/de jure rechtsungültigen/nichtigen) „Wiedervereinigung“ und der Euro-Einführung bis heute nicht zugestimmt. Damit sind alle Euro-Scheine in der „BRD“ ohne Legitimation gedruckt und ausgegeben worden. Und genau deshalb hat der Freimaurer Wim Duisenberg diese doppelt gefälschten „Banknoten“ nicht unterschrieben oder nicht unterschreiben dürfen und ist so aus der Verantwortung genommen [Haftungs-Ausschluß].

Und deswegen sind alle „deutschen“ Euro-Scheine auch mit dem Buchstaben „X“ vor der Serien-Nummer versehen worden. Deutsche „X“-Euro-Banknoten, von deutschen Touristen eingeführt, werden seit 2009 von ausländischen Banken so schnell wie möglich an die Bundesbank zurückgeschickt und gegen Scheine aus anderen Euro-Staaten (kenntlich an den Buchstaben vor den Seriën-Nummern) ausgetauscht. Denn die Banken der anderen EU-Staaten befürchten (in Kenntnis der oben beschriebenen Illegitimität/Illegalität des „deutschen“ Euros) – wohl zu Recht –, daß bei dem bevorstehenden internationalen Finanz-Crash und der folgenden „Währungs-Reform“ die „deutschen“ Euro-Scheine als erste für ungültig erklärt, beschlagnahmt oder eingezogen werden.

Wie der bekannte Autor Udo Ulfkotte berichtet, gibt es (nicht nur) in der Bundesrepublik geheime „Notfall-Pläne“, bei dem erwarteten EURO-Kollaps oder dem Ausscheren eines EU-Mitglied-Staates aus der Währungs-Union Bankschalter zu schließen und Geldautomaten zu sperren sowie das Internet abzuschalten. Laut Ulfkotte bestätigte das Innenministerium ihm gegenüber die Existenz solcher Pläne, äußerte sich aber nicht zu Details. Es sickerte aber durch, daß die Bundeswehr in die Planungen einbezogen ist (sog. „Zivil-Militärische Zusammenarbeit der Bundeswehr“ [ZMZBw]): im Krisenfall soll bewaffnetes Militär (sic!) die Geldinstitute vor einem Ansturm („Run“) der Kunden und Anleger schützen (was allerdings „verfassungswidrig“ wäre).

Nachdem also bereits dafür gesorgt wurde, daß bei dem bevorstehenden globalen Finanz- und Wirtschafts-Zusammenbruch und der geplanten „Währungs-Reform“ alles bei Banken gebuchte private Geldvermögen (Konten, Sparbücher etc.) und alle Post- und Bankschließfächer per Gesetz vom Staat aufgelöst bzw. beschlagnahmt werden, wurden ähnliche Maßnahmen nun auch im Hinblick auf das umlaufende Bargeld getroffen. Da der EURO kein gesetzliches Zahlungsmittel ist und auch niemand dafür verantwortlich zeichnet (auch die „Unterschrift“ des französischen Duisenberg-Nachfolgers und Freimaurers Jean-Claude Trichet ist ein Fake/Faksimile), haben die EU-Bürger keinerlei Rechtsansprüche hinsichtlich seines zwar aufgedruckten, aber eben nicht garantierten Geldwertes bei einer Entwertung/einem Austausch im Zuge einer „Währungs-Reform“.

Sind Sie verwirrt? Zwei Artikel zuvor berichteten wir noch darüber, dass das BKA erklärt, der Euro sei das einzige gesetzliche Zahlungsmittel in … ja wo denn jetzt? in Deutschland oder in der Bundesrepublik in Deutschland (BRiD)?

Wenn das BKA von Deutschland berichtet, meinen die natürlich die BRiD, wenn wir von Deutschland reden, ist die Rede von dem Deutschen Reich, welches, ohne Frage, noch immer existent ist.

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Argumentationshilfen für eigene Schreiben an Behörden

§117VWGO

Argumentationshilfen für eigene Schreiben an Behörden: §117VWGO
Laut Ihrer eigenen Gesetze und Verordnungen der sog. „BRD“ der VWGO (§117 i.V.m. §275 StPO i.V.m. §375ZPO)darf eine Kopie, Ausfertigung sich nicht vom Original unterscheiden, sonst ist die Kopie oder die Ausfertigung nur ein Musterschreiben und als solche zu werten!
Die Unterschriften unter Urteile, Beschlüsse etc. sind meist von Justizangestellten unterschrieben, die keine „Urkundsbeamten“ nach dem Beamtengesetz der sog. „BRD“ sind. Sie sind also gar nicht berechtigt solche„Urteile, Beschlüsse“ etc. zu unterschreiben.
Die Rechtskraft können solche „Urteile, Beschlüsse“ etc. schon deshalb nicht erlangen, da diese/r Justizangestelle/r nicht am eigentlichen Verfahren beteiligt war, denn nur am Verfahren beteiligte und berechtigte Personen dürfen solche „Urteile, Beschlüsse“ unterschreiben, die wiederum müssen „ordentliche Richter“ sein!
Es ist wirklich traurig, dass man Sie, der Sie doch vorgeben „Richter“ zu sein, darüber aufklären muss!
Sollten Sie jedoch jetzt glauben, dass ein von Ihnen in Kopie bzw. Zweitschrift im Original unterschriebener „Beschluss oder Urteil“ Rechtkraft erlangen könnte, so irren Sie. Lesen Sie weiter, dann werden Sie verstehen warum:

Rechtpflege:

Feststellung des §245 ZPO (Art. 25 GG) Stillstand der Rechtspflege durch Verlust des Art. 100, 101 GG im Rahmen des Völkerrechts Die Konsequenzen auf die laufende Rechtsprechung sind, dass die Gesetze wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig und nichtig sind (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147)! Jedermann muss, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können,
in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen zu können. Ein Gesetz, das hierüber Zweifel aufkommen lässt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes
gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147). Es ist daher in der BRD nichts mehr gültig, eben der Stillstand der Rechtspflege nach §245 ZPO, das der Kommissar für Menschenrechte mit dem Urteil EGMR 75529/901 gegen die BRD erstritten hat und eine Referenz nach Art. 25 GG bildet. Recht und Gesetz ist nach Art. 20 III GG völkerrechtlich mit der Feststellung des fehlenden und fehlerhaften effektiv – garantierten Rechtsschutzes und der Rechtswegegarantie nach Art. 25 GG mit dem Urteil 75529/01 SÜRMELI / BRD außer Kraft gesetzt worden.

Es gibt also keine unabhängigen BRD-Richter mehr, weil sie keine örtliche, persönliche und tatsächliche Sachlegitimation mehr besitzen (Art. 100, 101 GG).

Das Bundesverfassungsgericht kann also nicht wirklich und nicht wirksam nach Art. 100 GG im Sinne des Art. 13 EMRK von und aus dem unteren Gericht angerufen werden, weil es selbst den garantierten Rechtsweg wegen dem fehlenden effektiven Rechtsschutz nicht gibt.

http://www.bundesverfassungsgericht.de/organisation/vb_merkblatt.html

Somit können die unteren Gerichte ohne Verfassungskontrolle machen was sie wollen. Danach ist Art. 20 III GG nicht mehr in Kraft, weil die Politik und die Verwaltung nicht die 3 Säulen der Gewaltentrennung darstellen können. Der BRD-Staat ist somit handlungsunfähig!

§117 VWGO:

Ihre sog. „Urteile/Beschlüsse/Ladungen/Vollstreckungsankündigungen etc.“ sind aus vielerlei Gründen Null und Nichtig. Viele der Gründe habe ich Ihnen hier zusammengetragen und Sie werden dieses „Urteil“ sofort revidieren! Ihr „Urteil“ basiert auf dem sog. „BRD-Recht“, also dem sog. Grundgesetz für die sog. „BRD“. Ihre „Urteile/Beschlüsse/Ladungen/Vollstreckungsankündigungen“ sind auch nicht original in der Zweitschrift unterschrieben. Aber genau das schreibt §117 VWGO i.V.m. §275 StPO i.V.m. §317 ZPO der sog. „BRD“- Justiz vor! Das Original in Ihrem „Landgericht weicht gena
u in diesem Punkt von der Zweitschrift ab. Die Unterschrift einer am Verfahren nicht beteiligten Person ist ebenfalls nicht zulässig. Der Grund, warum dieser Justizsekretär unterschrieben hat geht aus Ihrem „Muster eines Urteils“ nicht hervor. Dem „Gericht“ wird deshalb aufgegeben, unten aufgeführte Fragen eindeutig juristisch zu beantworten.

Briefzustellungen:

Ihnen ist bekannt, dass eine PIN GmbH und eine Deutsche Post AG, private Postdienste sind und deren Angestellte (teilweise Hartz IV Empfänger) nicht berechtigt sind, „amtliche“ Zustellungsurkunden zu überreichen. Die Vorlage von Personendokumenten werden durch meine Mandanten, bei Entgegennahme der „Zustellungsurkunde“ gegenüber dem Zusteller, abgelehnt, da es sich nicht um eine Amtsperson handelt, was jeder der Zusteller auf Befragen auch einräumt. Es wird beantragt festzustellen, dass diese Kosten vermeidbar sind, da mit der Zustellung durch eine Privatfirma keine hoheitsrechtlichen Maßnahmen vollzogen werden können. Die Übersendung per einfachen Brief erfüllt den Zweck der beabsichtigten Maßnahme.Das Grundgesetz hat seinen Wirkungskreis verloren und eine neue Verfassung ist vom Volk in freier Entscheidung nicht gewählt worden, womit die „alte Verfassung“ (Weimar 1913) immer noch gültig ist! Auch die Einführungsgesetze des GVG, StGB und ZPO sind seit 19/04/2006 tatsächlich mit dem Geltungsbereich ersatzlos aufgehoben worden. Die Konsequenzen auf die laufende Rechtsprechung sind, dass die Gesetze wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig und nichtig sind (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147)! Jedermann muss, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen
Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen können. Ein Gesetz das hierüber Zweifel aufkommen lässt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147). Es ist daher in der BRD nichts mehr gültig. Nach Art. 13 EMRK haben Sie eine wirksame Beschwerdemöglichkeit zu schaffen (EGMR 75529/01). Bereits
letztes Jahr habe ich vor dem EGMR bewiesen, dass die BRD kein wirksamer Rechtsstaat ist… reicht es Ihnen nicht, dass der Rechtsstaat bereits am Boden liegt, oder soll ich noch ein Mal international nachhelfen?

Urteil EMRK

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte [EGMR] hat im Urteile EGMR 75529/01 am 08.06.2006 die Menschenrechtsverletzungen nach Art. 6 und 13 MRK gegen den Unterzeichner in der „BRD“ festgestellt! Dieses Urteil des EGMR zu Art. 6 und 13 MRK besagt im Tenor, dass ein wirksames Rechtmittel gegen Rechtmissbrauch und Billigkeitsrecht für die Einhaltung des Rechtes auf ein rechtstaatliches Verfahren in der „BRD“ nicht gegeben ist! In einfachen Worten übersetzt heißt das: Die sog. „Bundesrepublik Deutschland“ ist kein rechtwirksamer Rechtstaat! Deswegen sind nicht nur alle Verwaltungsakte nichtig, wenn sie zum Missbrauch der Meinungsbildung und gegen Kritiker der Justiz dienen, sondern die „Richter“ haften persönlich. Die Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes liegt vor, wenn ein Verwaltungsakt an besonders schwerwiegenden Fehlern leidet und der Fehler offensichtlich ist. Ein nichtiger Verwaltungsakt ist – wie ein nichtiges Rechtgeschäft – immer
von Anfang an unwirksam. Das stellt unter anderem Ihr §43 III VwVfG klar. Er entfaltet keinerlei Rechtwirkung. Deshalb kann er ohne nachteilige Konsequenzen ignoriert werden. Ein besonders schwerwiegender Fehler liegt vor, wenn er den Wertvorstellungen der Rechtordnung so sehrwiderspricht, dass es unerträglich ist, wenn der Verwaltungsakt die durch ihn hervorgerufenen Rechtfolgen hätte. Offensichtlich ist der Fehler, wenn er sich dem verständigen, juristisch nicht vorgebildeten Beobachter geradezu aufdrängt. Die Fehlerhaftigkeit muss dem Verwaltungsakt „ auf die Stirn geschrieben sein“. Ihr „Bundesgerichtshof [BGH]“ hat die Argumentation nicht zur Kenntnis genommen, weil er auf diese Verfahrensrügen aus der Menschenrechtkonvention nicht eingegangen ist, die nach Ihrem „Art. 25 GG“ f. d. sog. „BRD“ vor Recht und Gesetz auf Verfassungsrang anzuwenden sind. Auch das Normenkontrollverfahren nach Ihrem „Art. 100“ f. d. sog. „BRD“ ist keine Ermessens-, sondern eine Pflichtentscheidung, wenn es sich um völkerrechtliche Grundsätze handelt. Der BGH darf also selbst nicht entscheiden, sondern weiterleiten, um die Entscheidung Ihres Bundesverfassungsgerichtes [BVG]“ einzuholen! Genau dieses „BVG“ hat keinerlei Funktion innerhalb der sog. „BRD“, da es nicht die Verfassung von Weimar, die immer noch Rechtgültigkeit besitzt schützt, sondern ein „Grundgesetz“, das niemals in Kraft getreten ist. (siehe Genehmigungsschreiben des Alliierten Rates an Konrad Adenauer (Parlamentarischer Rat am 12. Mai 1949).

Deswegen ist der Beschluss des BGH nicht wirksam:

Sind nur einige Teile eines Verwaltungsaktes nichtig (Teilnichtigkeit), so führt dies zur Gesamtnichtigkeit, wenn der nichtige Teil so wesentlich ist, dass die „Behörde“ den Verwaltungsakt ohne den nichtigen Teil nicht oder nicht so erlassen hätte (Verweis auf Ihr §44 IV VwVfG). Die Nichtigkeit des Verwaltungsaktes kann jederzeit von der „Behörde“(§ 44 IV VwVfG) von „Amts“ wegen
festgestellt werden. Soweit der Bürger ein berechtigtes Interesse an der Feststellung der Nichtigkeit hat, hat er auch einen Anspruch auf diese Feststellung. Er kann aber auch Feststellungsklage gemäß Ihren „§ 43 I VWGO“ bei Gericht erheben. Sie ist in besonderen Fällen von „Amts“ wegen zu erheben, wie bei diesem Fall. Sie verleugnen und ignorieren völkerrechtliche Tatsachen und Regeln! Zudem sind die Einführungsgesetze der sog. „BRD“ von Ihrer eigenen Regierung aufgehoben worden (vergleichen Sie das Beiblatt). Diesbezüglich ergeht internationale Strafanzeige und Antrag auf Haftbefehl gegen Sie, denn handeln bzw. handelten eindeutig als Privatperson!

Feststellungen:

Folgende Punkte gilt es vor jeder „Verhandlung“ erst zu klären und ich fordere im Namen meines/r Mandanten/in folgende Festestellungen:

1.

Mein/e Mandant/in ist unzweifelhaft Bürger/in des Staates Deutsches Reich gemäß § 1 RuStAG Beweis: RGBL. 583 vom 22.7.1913 Dem sog. „Gericht“ wird daher aufgegeben, diese Tatsache, sofern diese nicht juristisch stimmig sein sollte, juristisch nachzuweisen und schriftlich zu erläutern:

2.

Das Deutsche Reich ist nach wie vor existent und ist voll rechtfähig.
Beweis: Das sog. „Urteil“ des „Bundesverfassungsgerichtes“ (BverfGE 2,266(277);3,288(319ff);5,85(126);6,309(336,363); (BverfGE 1, 351(362ff, 367)) Dem sog. „Gericht“ wird daher aufgegeben, diese Tatsache, sofern diese nicht juristisch stimmig sein sollte, juristisch nachzuweisen und schriftlich zu erläutern.

3.

Wie Ihnen bekannt sein dürfte, handeln Sie alle samt ohne jegliche Rechtgrundlage, da die sog. „BRD“ mindestens seit dem 17.7.1990 recht- und handlungsunfähig geworden sind.
Beweis: Internetpräsenz http://www.wemepes.info und Aufhebung des Art. 23 GG a. F. für die sog. „BRD“ am 17.7.1990 i.V.m. BGBl. 1990 II Seite 885, 889ff, sowie die Frankfurter Dokumente v. 1.7.1948 Nr.!, II, III i.V.m. 2 BvF 1/73 Gründe B III Abs.1:

4.

Die sog. „BRD“ beschränkt ihre staatliche Hoheitsgewalt auf den Geltungsbereich des Grundgesetzes! Da dieses aber mindestens seit dem 29.9.1990 als aufgehoben gilt, gibt es keine rechtliche Grundlage für Ihr Handeln mehr!

5.

Der sog. 2+4 Vertrag ist nicht rechtgültig in Kraft getreten, da dieser nach dem 29.9.1990 angeblich in Kraft getreten sein soll (15.3.1991).
Beweis: 2+4 Vertrag vom 12.9.1990 BGBl. 1990 II S. 1318ff)
Dem sog. „Gericht“ wird daher aufgegeben, diese Tatsache, sofern diese nicht juristisch stimmig sein sollte, juristisch nachzuweisen und schriftlich zu erläutern.

6.

Die sog. Wiedervereinigung Deutschlands am 3.10.1990 lag ebenfalls hinter dem 29.9.1990 und ist somit ebenfall rechtunwirksam, denn man kann sich mit nichts wieder vereinen, das es juristisch nicht gibt und zudem der Geltungsbereich aufgehoben worden ist.
Dem sog. „Gericht“ wird aufgegeben, diese Tatsache, sofern diese nicht juristisch stimmig sein sollte, juristisch nachzuweisen und schriftlich zu erläutern.

7.

Es wurden die Einführungsgesetze und deren Geltungsbereiche aufgehoben. (EGGVG; EGSTPO; EGZPO)
Beweis: Beiblatt Dem sog. „Gericht“ wird aufgegeben, diese Tatsache, sofern diese nicht juristisch stimmig sein sollte, juristisch nachzuweisen und schriftlich zu erläutern.

8.

Die sog. „BRD“ ist seit Gründung 1949 nur ein Verwaltungskonstrukt der Alliierten und das sog. „Grundgesetz für die sog. BRD“ ist niemals in Kraft getreten, da keine Volksabstimmung, wie von den
Alliierten verlangt, statt gefunden hat.
Beweis: Genehmigungsschreiben der Alliierten an den sog. Parlamentarischen Rat vom 12. Mai 1949 Dem „Gericht“ wird daher aufgegeben, diese Tatsache, sofern diese nicht juristisch stimmig sein sollte, juristisch nachzuweisen und schriftlich zu erläutern.

9.

Das sog. „Gericht“ bzw. die „Staatsanwaltschaft“ ignoriert alle allgemein anerkannten völkerrechtlichen Tatsachen und Regeln gemäß dem Völkerrecht Art. 34, Art.35; Art.42 und verstößt somit gegen dieses.
Beweis: Menschenrechte des EUGH Dem „Gericht“ wird daher aufgegeben, diese Tatsache, sofern diese nicht juristisch stimmig sein sollte, juristisch nachzuweisen und schriftlich zu erläutern.

10.

Gleichzeitig missachtet dieses „Gericht“ bzw. die „Staatsanwaltschaft“ die Tatsache und Fakten des Internationalen Paktes über bürgerliche Rechte Art. 11 vom 19.Dezembr 1966.
Beweis: IP 66 vom 19.Dezember 1966 Dem „Gericht“ wird daher aufgegeben, diese Tatsache, sofern diese nicht juristisch stimmig sein sollte, juristisch nachzuweisen und schriftlich zu erläutern.

Folgen:

Mein/e Mandant/in wird selbstverständlich Ihren Anweisungen keine Folge leisten, solange Sie sich nicht ausreichend legitimiert haben und Ihr „Gericht“ Rechtklarheit hergestellt hat. Ich fordere im Namen meiner Mandanten da bereits „geraubte „ Geld sofort zurück. Ich werde Sie und alle beteiligten Personen , da Sie als Privatperson handeln, persönlich für entstandene oder noch entstehende Sach- und sonstige Schäden voll haftbar machen und internationales Verfahren einleiten und auch einen internationalen Haftbefehl beantragen. Ich erwarte eine schriftliche Stellungnahme und aus
führliche Beantwortung der o. a. Feststellungen innerhalb der internationalen Fristenregelung 21 Tage! Sollte diese nicht fristgerecht hier eingehen (ab Poststempel), so gehe ich davon aus, dass sämtliche juristischen Maßnahmen Ihrerseits, der Sie rechtwidriger Weise als Privatperson handeln, eingestellt sind.

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Fragen beim Bundeszentralamt für Steuern

Stellen Sie doch einfach mal ein paar Fragen beim Bundeszentralamt für Steuern.

So wurde unter anderem beim Bundeszentralamt für Steuern nachgefragt. Die Antwort steht noch aus. Sobald diese eintrifft, wird eine Veröffentlichung stattfinden.

Bundeszentralamt für Steuern
An der Küppe 1
53225 Bonn

Anfrage

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich erhalte ein Schreiben von Ihnen, in dem Sie mir eine Identifikationsnummer nach § 139b der Abgabenordnung (AO) zuteilen.
Dazu habe ich folgende Grundsatzfrage:
Ist es möglich, die von Ihnen zugeteile Identifikationsnummer abzulehnen?
Nachdem ich Ihre Webseite aufgesucht habe, stelle ich fest, daß Sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE 259582878 besitzen.
Kann ich demnach davon ausgehen, daß Sie selbst eine Firma sind?
Nach Recherchen bei der UPIG habe ich einen Datensatz gefunden, der darauf hinweist, daß es sich auch bei Ihnen um eine Firma handeln könnte. Einen Vertrag zwischen Ihnen und mir gibt es derzeitig nicht.
Durch die vielen Beiträge und der vermeintlichen Aufklärung im Internet bin ich wirklich sehr verunsichert, was das Thema Steuern und deren Gesetzgebung sowie Ämter in der Bundesrepublik in Deutschland angeht. Vielleicht helfen Sie mir dabei, dieses mögliche Mißverständnis zu beseitigen.
Sie beziehen sich in Ihrem Schreiben auf die gültige Fassung der AO77. Angeblich hat diese Abgabenordnung aus den verschiedensten Gründen keinen Geltungsbereich, der auch in der Ordnung selbst nicht definiert wird. Vielleicht darf ich dies in aller Kürze ausführen.
Angeblich ist die AO eine zitierpflichtige Ordnung im Sinne des Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG. Hier soll gegen das Zitiergebot verstoßen sollen sein.
Das Bundesverfassungsgericht hat am 25.07.2012 die Geltung des Bundeswahlgesetzes für nichtig erklärt. Damit sollen sämtliche Wahlen seit 1956 ebenso ungültig sein wie die aus dieser Zeit stammenden Gesetze, so auch die AO aus 1977. Die Abgabenordnung in der jetzigen Fassung aus 1977 ist ein Ergebnis der Politik. Wie kann eine Ordnung wirksam sein, wenn die Grundlage für die Entstehung nicht vorhanden ist?
Ist es richtig, daß der Internationale Gerichtshof in Den Haag (IGH) die Bundesrepublik in Deutschland als sog. Staatssimulation erklärt hat?
Aus dem Artikel 120 des GG geht hervor, daß der Bund Aufwendungen für Besatzungskosten zu tragen hat. Kann ich daraus schlußfolgern, daß die Bundesrepublik in Deutschland kein souveräner Staat ist? Dürfen nicht souveräne Staaten zwangsweise Steuer erheben?
Ich habe den Versuch unternommen, die Herleitung über den 2+4 Vetrag zu verstehen. Jedoch ist mir hier u.a. aufgefallen, daß die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 24. April 1991 besagt, daß die Herstellung und Einheit Deutschland mit dem GG unvereibar sei (s. Anlage).
In verschiedenen youtube Videos sagt der derzeitige deutsche Vizekanzler auf dem SPD Parteitag in Dortmund: „Ich sage Euch, wir haben gar keine Bundesregierung. Wir haben… Frau Merkel ist Geschäftsführerin einer neuen nicht Regierungsorganisation in Deutschland. Das ist… das ist das was hier ist“. Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=-PX8Jyp7cRk
Wie ist diese Aussage des Vize Kanzlers Gabriel zu deuten bzw. einzuordnen? Nicht Regierungsorganisation bedeutet für mein Verständnis, daß es gar keine Regierung gibt und keine Hoheitlichkeit, auch nicht einer für Ämter und Behörden.
Unter anderem möchte ich den derzeitigen Finanzminister zitieren: „Und wir in Deutschland sind seit dem 08. Mai 1945 zu keinem Zeitpunkt mehr voll souverän gewesen. Und deswegen ist der Versuch…“. Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=vyApjTai5qk
Weiterhin zitiere ich Herrn Gregor Gysi in einem Interview mit dem TV Sender Phoenix „Also ich muß Ihnen mal ganz ernsthaft sagen, daß das Besatzungsstatut immer noch gilt. Wir haben nicht das Jahr 1945, wir haben das Jahr 2013. Könnte man das nicht mal aufheben und die Besatzung Deutschlands beenden? Also ich finde, es wird höchste Zeit…“ Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=06bitxbq0Q0
Da grundsätzlich lediglich Beamten das Recht haben, Steuerbescheide zu erlassen, es jedoch anscheinend in der Bundesrepublik in Deutschland keine Beamten mehr gibt, sondern lediglich Menschen mit einem sog. Beamtenstatus, frage ich, ob dies überhaupt erlaubt und hoheitlich ist. Ebenso habe ich festgestellt, daß der § 15 GVG nicht mehr existiert. Bedeutet dies, daß die BRiD u.a. keine Staatsgerichte mehr hat sondern lediglich Privat. bzw. Handelsgerichte mit eingetragenen Firmennummern?
Aufgrund dieser Aussagen stelle ich mir die Frage, in wie weit die Haager Landkriegsordnung zum tragen kommt und ob diese Landkriegsordnung anzuwenden ist? Ebenso frage ich, ob die Shaef Gesetze noch Gültigkeit haben?
Ich wäre Ihnen jedenfalls sehr dankbar, wenn Sie mir dabei helfen könnten, diese doch zunächst auf mich eindrucksvoll wirkenden Argumente zu entkräften oder mir mitzuteilen, daß dem doch so ist und ich es ausschließlich mit Firmen zu tun habe.
Vielleicht wäre es möglich, mir eine Kopie der Gründungsurkunde der Bundesrepublik in Deutschland als Beweisstück zukommen zu lassen, denn diese muß ja vorhanden sein, sofern die Wiedervereinigung in Kraft getreten ist.
Mal ganz unabhängig davon, kritisiere ich, wie mit diesen Steuergeldern umgegangen wird, ob es das Finanzieren von Waffen und Kriegen ist, Auslandseinsätze, die ich nicht unterstützen möchte, das Verschwenden von Steuergeldern in Projekte, die falsch kalkuliert wurden etc. Es gibt anscheinend kein Mitbestimmungsrecht seitens des Bürgers, was mit diesen Geldern tatsächlich passiert.
Ich hoffe nicht, daß Sie mich nun als sog. Reichsbürger sehen, der bin ich in keinster Weise. Muß man heute Angst haben, derlei Fragen zu stellen, ohne daß man auf eine „schwarze Liste“ kommt? Das Spektrum der Medienlandschaft und Schriftstücke in Form von Urteilen bzw. Beschlüssen ist so enorm groß, daß mir erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der AO gekommen sind. Einen Personalausweis habe ich nicht mehr, beantrage allerdings einen Staatsangehörigkeitsausweis nach RuStAG, der, wie recherchiert, mir nicht nur die Vermutung testiert, daß es sich um „MAX MUSTERMANN“ handelt, sondern dies auch bestätigt. Ist dies sinnvoll?
Ihrer Begründung und Ausführung in den jeweils einzelnen Fragen sehe ich gerne entgegen und hinterlasse

freundliche Grüße

Sämtliche Wahlen sind seit dem Jahre 1956 nicht verfassungskonform

Sämtliche Wahlen sind seit dem Jahre 1956 nicht verfassungskonform.

Den Bürgern oder besser formuliert „Insassen“ der BRD scheint es wenig bis gar nicht zu interessieren, von wem sie regiert werden. Da ist natürlich das Aufdecken dieser Tatsachen schon fast unnötig, denn Aufklärung ist anscheinend nicht erwünscht. Auf diesem Blog wird auch weiterhin Aufklärung betrieben. Nachstehend die inhaltliche Information hinsichtlich der unzulässigen Wahlen mit den daraus folgenden Konsequenzen, obgleich die realen Konsequenzen kaum darstellbar und erfaßt werden können.

Das Bundesverfassungsgericht hat in höchstrichterlicher Rechtsprechung mit Aktenzeichen 2 BvE 9/11 vom 25.7.2012 geurteilt, daß jegliche Wahlen seit dem Jahre 1956 nicht verfassungskonform vom verfassungsgemäßen Gesetzgeber durchgeführt wurden. Bereits am 03.07.2008 urteilte das Bundesverfassungsgericht unter Aktenzeichen 2 BvC 1/07 und 2 BvC 7/07 das bisherige Wahlverfahren für „widersinnig“, „willkürlich“ und daher „verfassungswidrig“.

Das Parlament hat die Anordnung des Bundesverfassungsgerichtes missachtet, bis zum 30. Juni 2011 ein neues, verfassungskonformes Wahlgesetz zu schaffen.

Auf Grund dieser Tatsache wird die Durchführung der Bundestagswahl am 22.09.2013 gemäß §143 BGB als angefochten erklärt. Nach § 142 BGB ist diese gesamte Wahl sowie alle bis zum 07. Mai 1956 zurückliegenden Wahlen einschließlich der Durchführung als von Anfang an ungültig und nichtig. Auf den sich durch die hier erklärte Anfechtung ergebenden Suspensiveffekt wird explizit verwiesen.

Die Bundesregierung, das Parlament etc. sind auf Grundlage der Urteile des Bundesverfassungsgerichtes nicht befähigt und auch nicht berechtigt, ein neues Wahlgesetz zu schaffen. Dieses Recht steht ausschließlich dem verfassungsgemäßen Gesetzgeber, dem Souverän, zu. Der Souverän ist nach Staatsrecht das Volk. Keine Vertreter von Parteien etc. haben das Recht, den verfassungsgemäßen Gesetzgeber zu ersetzen.

Alle nach 1956 gewählten Bundestage und Bundesregierungen sind und waren nicht legitimiert und alle sich daraus ergebenden Beschlüsse, Verträge, Verordnungen, Gesetze und Gesetzesänderungen etc. sind ebenso ungültig und nichtig, da der Gesetzgeber nicht legitimiert war, Gesetze und Verordnungen rechtsgültig und auch rechtswirksam zu beschließen oder zu ändern. Das Bundesverfassungsgericht hat und hatte auch nie eine Befugnis um einen verfassungswidrigen Zustand zu heilen, auch wenn es nur für eine zeitlich begrenzte Dauer ist.

„Verletzt eine gesetzliche Regelung das Grundgesetz, so hat das grundsätzlich zur Folge, daß sie für nichtig zu erklären ist.“…. (BVerfGE 55, 100)

Stellt das Bundesverfassungsgericht fest, daß ein nach dem Inkrafttreten des Grundgesetzes erlassenes Gesetz wegen Widerspruchs mit dem Grundgesetz nichtig ist, so ist dieses Gesetz von Anfang an rechtsunwirksam. BVerfG – 2 BvG 1/51 vom 23. Oktober 1951

Eine Neufassung zur Herstellung einer der Verfassung entsprechenden Gesetzeslage ist unmöglich, da der derzeitige Gesetzgeber nicht legitimiert ist.

Das vermeintliche Problem bei dieser ganzen Angelegenheit ist, dass das Grundgesetz einen fehlenden Geltungsbereich hat und anscheinend überhaupt nicht anzuwenden ist.

Damit holen sich diese sog. „Regierenden“ ihre Legitimation. Dies könnte der Grund sein, dass sich diese diktaturähnlichen Zustände unentwegt fortsetzen. Jedoch alles hat seine Zeit und auch ein Ende. Wir stehen am Anfang einer Revolution; einige bekommen es mit – die meisten verschlafen es und werden erst dann wach, wenn es unmittelbat soweit ist.

Wir haben Handelsrecht (kantonisches Recht) und sollten auch danach handeln. Nur: wie werden wir in Deutschland diese Politiker- und Bank Parasiten wieder los? Letztlich kann dies nur aus dem Volk kommen, das sich eine eigene Verfassung geben und den Staat wieder zu einer Souveränität verhelfen kann. Wenn auch das GG keinen Geltungsbereich hat, steht zumindest im Art 146 GG „Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“

Die DDR wurde gestützt und die BRD sollte so schnell wie möglich mit all ihren Funktionären, Lügnern und Manipulatoren ebenso gestürzt werden. Die Flucht in die EU hinein ist kein Ausweg, sondern macht die ganze Angelegenheit, wegen der komplexen Rückabwicklung, noch komplizierter. Der Krieg in der EU ist ja längst da. Deutschland ist vom Hochlohnland von vor 20 Jahren zum Billiglohnland geworden und drückt, aufgrund der extrem niedrigen Lohnkosten, sämtliche sog. europäischen Partner bzgl. des Exports schichtweg an die Wand. Frankreich hat sich genau an die Verträge gehalten; die BRD natürlich nicht und aus diesem Grund wird es auch nicht mehr allzu lange dauern, bis die anderen EU Länder den Austritt – oder besser „Rauswurf“ Deutschlands fordern. Denn dieser Rauswurf wäre ausnahmsweise legitim, da sich ein Land in die EU eingeschlichen hat, welches gar nicht dazu berechtigt gewesen ist, denn die Entscheidungsträger waren dazu gar nicht legitimiert.

So etwas ist im Übrigen auch Hochverrat. Das Problem ist, wer soll gegen diese Verbrecher denn ermitteln, denn die Ermittlungsbehörden (Verfassungs-, Staatsschutz etc.) gehören ja nun selbst diesem Korruptionsystem an und der Kurs der BRD ist, wie Frau Dr. Merkel anmerkt, alternativlos. Es ist natürlich ein schwieriges Unterfangen, wenn der Staatsschutz gegen sich und seinem Arbeit- / Auftraggeber selbst ermitteln muß. Wir werden in Kürze über digitale Unterschriften eine Klage gegen Frau Dr. Merkel anstreben, da sie gegen die Maastricht Verträge hinsichtlich der Griechenland Finanzierung verstoßen und ebenso Hochverrat begangen hat und im Übrigen weiß sie das auch, ebenso wie sämtliche Regierungspolitiker auch (zumindest die sog. „Spitzenpolitiker“, die eher in die Kategorie „Spitzenbetrüger“ passen). Insoweit kann wahrscheinlich nur das Volk diesen Umsturz herbeiführen. Sobald 50.000 digitale Unterschriften vorhanden sind, wird die Staatsanwaltschaft darüber informiert werden und über den bereits verfaßten Strafantrag gegen Frau Dr. Merkel ermitteln müssen.

Ein Formular hinsichtlich der Strafanzeige wird in Kürze hier online gestellt.

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Verdacht des Landesverrats Netzpolitik

Verdacht des Landesverrats: Generalbundesanwalt ermittelt gegen die Journalisten von Netzpolitik.org.

Wenn es nach Verfassungsschutz-Chef Maaßen und Generalbundesanwalt Range geht, sitzen die Journalisten der Netzwelt.org zwei Jahre lang im Gefängnis. Heute wurden die Journalisten offiziell über Ermittlungen gegen sie und Unbekannt informiert. Der Vorwurf: Landesverrat nach § 94 Strafgesetzbuch.

Wer ein Staatsgeheimnis […] an einen Unbefugten gelangen läßt oder öffentlich bekanntmacht, um die Bundesrepublik Deutschland zu benachteiligen oder eine fremde Macht zu begünstigen, und dadurch die Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

Wie immeer, zeigt sich letztlich niemand für dieses Schreiben verantwort. Es ist zwar unterschrieben, der Untersxhreibende entzieht isch allerdings jeglicher Verantwortung, da er mit „im Auftrag“ unterzeichnet hat.

Generalbundesanwalt-Ermittlungsverfahren-Landesverrat-Netzpolitik

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